Analog war Gestern,Digital ist die Zukunft

Rechtliches zur Nutzung von PMR

PMR446, oft auch fälschlicherweise nur als PMR (kurz für Personal Mobile Radio, Private Mobile Radio oder Professional Mobile Radio) bezeichnet, ist (in Deutschland seit 1999) eine Jedermannfunk anwendung, der der UHF-Frequenzbereich 446,000–446,200 MHz zugeteilt ist. PMR446 ist das europäische Pendant zum amerikanischen FRS, kurz für Family Radio Service.

Als Modulationsverfahren wird analoge Frequenzmodulation verwendet. Bei den verwandten Funkanwendungen dPMR und DMR wird die Sprache digital übertragen.

Die analog betriebenen Kanäle haben ein Kanalraster von 12,5 kHz; die digital betriebenen Kanäle (dPMR446/DMR Tier I) können je nach Zugriffsverfahren mit einer Kanalbandbreite und einem Kanalraster von 6,25 kHz oder 12,5 kHz verwendet werden. Ein Sendezyklus darf maximal 180 Sekunden dauern, die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 0,5 Watt.

Die Frequenzzuteilung ist in Deutschland laut Verfügung 46/2020 der Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Digitale Frequenznutzung

Kanal TDMA

DMR Tier I

Mittenfrequenz
in MHzKanalbreite/Kanalraster
in kHz
1446,0062512,5
2446,0187512,5
3446,0312512,5
4446,0437512,5
5446,0562512,5
6446,0687512,5
7446,0812512,5
8446,0937512,5
9446,1062512,5
10446,1187512,5
11446,1312512,5
12446,1437512,5
13446,1562512,5
14446,1687512,5
15446,1812512,5
16446,1937512,5

Frequenzauflistung gemäß Verfügung 42/2016 der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Die Nummerierung der Kanäle für die digitalen Betriebsarten DMR Tier I und dPMR446 erfolgt unterschiedlich.

DMR Tier I verwendet TDMA (Time Division Multiple Access) bei einem Kanalabstand von 12,5 kHz, dPMR446 hingegen FDMA (Frequency Division Multiple Access) bei einem Kanalabstand von 6,25 kHz.

Reichweite

Die Geräte dürfen eine Sendeleistung von bis zu 0,5 Watt (ERP) aufweisen, was bei sehr guten Bedingungen eine Reichweite von ca. 5 km ermöglicht.

Die maximale Reichweite eines PMR446-Gerätes hängt stark von der Umgebung ab. Unter optimalen Bedingungen kann man bis zu zehn Kilometer überbrücken (z. B. zwischen zwei Berggipfeln). In stark verbauten Gebieten kommt man oft nicht einmal einen Kilometer weit. In Wäldern liegt die Reichweite meist zwischen zwei und drei Kilometern. Die meisten Handgeräte (vor allem aus dem unteren Preissegment) schaffen in bebauten Gebieten nur knapp 200 m.

Die Reichweite der Aussendungen in den digitalen Betriebsarten kann bei gleicher Sendeleistung unter bestimmten Bedingungen von der analogen Variante abweichen. (Siehe dazu auch: DMR446)

„Unterkanäle“: CTCSS und DCS

Zusätzlich zu den 16 Kanälen können durch die Verwendung von Pilottonverfahren Benutzergruppen gebildet werden, die sich gegenseitig seltener stören. Diese werden gelegentlich fälschlich auch als „Unterkanäle“ bezeichnet.

Im Allgemeinen werden dafür CTCSS (Continuous Tone Coded Subaudio Squelch oder Continuous Tone Coded Squelch System), ein analoges Verfahren, oder die digitale Rauschsperre Digital-Coded Squelch (DCS) eingesetzt. Je nach Hersteller des Funkgerätes wird DCS u. U. auch anders bezeichnet.

Sowohl bei CTCSS als auch bei DCS ist zu beachten, dass nur das eingegangene Signal blockiert wird. Beim Senden wird neben der Sprache der (für den Empfänger nicht hörbare) CTCSS-Ton bzw. das DCS-Signal ausgesandt, und das empfangende Funkgerät öffnet bei übereinstimmender Codierung die CTCSS- bzw. DCS-Rauschsperre.

Hat man das Funkgerät z. B. auf Kanal 4 und CTCSS-Codierung 13 eingestellt, hört man nur diejenigen Stationen, welche ebenfalls auf Kanal 4 senden und auch den gleichen CTCSS-Ton Nr. 13 aussenden. Alle Benutzer, die Kanal 4 und eine andere CTCSS-Subcodierung aussenden (z. B. 12), werden nicht gehört. Somit ist es möglich, dass sich mehrere Benutzergruppen (z. B. eine Pfadfindergruppe, ein Motorradclub und eine Familie) den gleichen Kanal teilen, ohne die Aussendungen der anderen Gruppen mit anhören zu müssen. Daher werden die CTCSS-Codes bzw. DCS-Codes auch häufig als „Unterkanäle“ bezeichnet.

Alle Benutzer, die keine CTCSS-Subcodierung bzw. CTCSS 0 eingestellt haben, können alle Aussendungen auf dem Kanal mithören, also auch Aussendungen mit CTCSS 13 oder DCS 12. Jedoch werden sie ausschließlich von anderen Stationen gehört, welche ebenfalls keine CTCSS-Subcodierung bzw. CTCSS 0 eingestellt haben. DCS-/CTCSS-Kodierungen dürfen also nicht mit „Abhörsicherheit“ verwechselt werden, denn wer sich auf dem „Hauptkanal“ CTCSS 0 befindet, hört alle Sendungen der „Unterkanäle“ mit. Diese Kodierverfahren dienen also lediglich dazu, andere Teilnehmer auf demselben Kanal auszublenden.

Ebenfalls ist zu beachten, dass sich zwei Benutzergruppen auf dem gleichen Kanal (oft unbemerkt) stören können – nämlich dann, wenn zwei Funkgeräte gleichzeitig senden, da beide fälschlicherweise davon ausgehen, dass der Kanal gerade frei ist. In diesem Fall können häufig beide Benutzergruppen die Sendungen nicht empfangen, da sich die zeitgleich und auf demselben Kanal gesendeten Signale gegenseitig stören. Es handelt sich somit effektiv um ein Hidden-Station-Problem (Hidden Terminal Problem). Bessere Funkgeräte können daher anzeigen, ob der Kanal gerade frei ist, so dass man vor dem Senden sicherstellen kann, dass man nicht von anderen Teilnehmern gestört wird bzw. umgekehrt auch diese stört. Es gibt bei manchen Geräten auch die Möglichkeit, das Senden bei belegtem Kanal blockieren zu lassen (busy channel lockout).

Exakt die gleichen Überlegungen wie für CTCSS gelten genauso auch für DCS. Hierbei ist zu beachten, dass die beiden Verfahren nicht zueinander kompatibel sind. Das bedeutet: Ein Funkgerät, das auf Kanal 4 mit CTCSS-Code 13 sendet, wird von einem Funkgerät, das ebenfalls auf Kanal 4, aber DCS-Code 13 eingestellt ist, nicht gehört – und umgekehrt.

Gateways

Über HF-Gateways können weite Distanzen via Internet überbrückt werden. Dafür wird ein Programm (z. B. eQSO, FRN, TeamSpeak oder Mumble) eingerichtet, das die empfangenen Audiosignale vom CB-Funk-, PMR-, Freenet- oder LPD-/SRD-Funkgerät ins Internet überträgt und an einem anderen Ort über ein CB-Funk-, PMR-, Freenet- oder LPD/SRD-Funkgerät wieder einspeist. Im Amateurfunkbereich gibt es schon länger das ähnlich arbeitende Echolink-Netzwerk. (siehe auch: VoIP)

Rechtliches

Im Gegensatz zu SRD oder Freenet ist der Betrieb von PMR446 in nahezu allen europäischen Ländern gestattet.

Frequenzbereiche für Jedermann-Funkanwendungen sind nicht immer europaweit einheitlich vergeben, für PMR446 allerdings schon. Außerhalb Europas ist PMR446 als Jedermannfunkdienst, mit wenigen Ausnahmen, nicht zugelassen. Eine solche Ausnahme bilden außereuropäische spanische und portugiesische Landesteile, niederländische und französische Überseebesitzungen, Russland mit seinem asiatischen Teil, Grönland, Südafrika und Singapur.Auch in der Türkei ist PMR446 zugelassen, allerdings finden sich im Internet zum Teil auch Angaben, dass Urlauber maximal ein Gerätepaar mitführen dürfen.

Deutschland

In Deutschland gilt zur Zeit eine Befristung der Frequenzzuteilung für PMR446 bis zum 31. Dezember 2030.

PMR446-Geräte müssen den Anforderungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) entsprechen. Es dürfen nur speziell zertifizierte und für den PMR446-Funk zugelassene Geräte verwendet werden, denen der Hersteller eine Konformitätserklärung beifügen muss, in der das Gerät genau beschrieben wird. Ferner muss die Bedienungsanleitung klare Anweisung zum Gerätebetrieb enthalten. Alle Geräte müssen zudem mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Die Geräte dürfen vom Benutzer technisch nicht verändert werden. Die meisten Geräte sind Handfunkgeräte, vereinzelt gibt es auch Mobilgeräte (für den Autoeinbau) und Standgeräte im Pultdesign. Mit Störungen durch andere Frequenznutzer muss gerechnet werden, da der Frequenzbereich nicht exklusiv zugeordnet ist.

In Deutschland gilt das sogenannte Handyverbot am Steuer grundsätzlich auch für die Nutzung von Funkgeräten in Kraftfahrzeugen. Von diesem Nutzungsverbot für Fahrzeugführer galt jedoch bis zum 30. Juni 2020 noch eine allgemeine Ausnahme für Sprechfunkgeräte.

Schweiz

In der Schweiz ist die Benutzung eines Funkgerätes am Steuer nicht zulässig: Artikel 31 des Schweizer Strassenverkehrsgesetzes sowie Artikel 3 der Verkehrsregelnverordnung schreiben vor, dass der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeit der Straße und dem Verkehr zuwenden muss, und dass er beim Fahren nichts tun darf, was die Bedienung des Fahrzeugs erschwert oder verhindert. Da dies auch auf das Bedienen eines Funkgerätes zutrifft, ist in der Schweiz das Funken am Steuer nicht zulässig.

Österreich

In Österreich ist die Benutzung eines Funkgerätes am Steuer derzeit zulässig, dies gilt entsprechend auch für PMR-Funkgeräte.